Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Durch die Ungewissheit über die Dauer des menschlichen Lebens entsteht ein gewisser Bedarf an Vermögen der über eine Versicherung abgedeckt werden soll. Die angesparte Summe wird entweder im sog. Erlebensfall, für den der Ablauf eines vertraglich vereinbarten Zeitraums Vorraussetzung ist, oder im sog. Todesfall des Versicherten während des Versicherungszeitraums ausgezahlt. Dabei kann zwischen der Auszahlung der Summe und einer lebenslänglichen Rente gewählt werden. Bei Todesfallversicherungen wird die Leistung bereits garantiert sobald der erste Beitrag gezahlt wurde.