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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Leistungen als Lohnersatz

Zu Lohnersatzleistungen zählen Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2. Werden solche Leistungen bezogen, dann zählt diese Zeit zu den Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungsbezieher müssen im letzten Jahr vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig gewesen sein um dies weiterhin bleiben zu können. Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, kann sich für die Dauer der Lohnersatzleistung auf Antrag pflichtversichern lassen.