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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Pensionskasse

Ein, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigter, durch einen oder mehrere Arbeitgeber gegründeter selbständiger Versorgungsträger der zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gehört. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber absetzbare Betriebsausgaben und für den Arbeitnehmer Einkommensteuer- und Sozialabgabenersparnisse. Jedoch muss der Arbeitnehmer die Rentenleistungen der Pensionskasse im Alter vollständig versteuern.