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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Gewinnmindernde Rückstellungen für die Pension der Arbeitnehmer

Vom Arbeitgeber gebildete gewinnmindernde Rücklagen, die die Finanzierung der, zur Altersversorgung seiner Arbeitnehmer, geforderten Leistungsverpflichtungen gewährleisten. Dabei versichert sich der Arbeitgeber zur Sicherheit der Arbeitnehmer bei einem Pensionssicherungsverein. So sichert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die ihnen zustehenden Leistungen auch falls ein eventueller Konkurs auftritt.