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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Verpfändung von Renten

Renten sind bei einer Geldforderung nur beschränkt pfändbar. Aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung ergibt sich welcher Teil der Rente über der Pfändungsfreigrenze liegt und somit pfändbar ist. Die Freigrenze orientiert sich an der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Vor dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht erfolgt die Festlegung der Höhe des pfändbaren Betrags.