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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Versicherung für den Pflegefall

In jeder gesetzlichen Krankenkasse und Ersatzkasse existiert eine Pflegekasse. Bei den privaten Krankenversicherungen sind diese die Träger der Pflegeversicherung. Diese, für den Pflegebedürftigen zuständigen Pflegekasse/ -versicherungen, kommen für die rentenversicherungspflichtige Pflegetätigkeit und die Rentenversicherungsbeiträge der ehrenamtlichen Pflegepersonen auf und melden dem Träger zudem die für die spätere Rentenberechnung notwendigen Beitragsbemessungsgrundlagen.