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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Reguläre Altersrente

Um einen Anspruch auf die Regelaltersrente erheben zu können, muss der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. „Regel“altersrente soll veranschaulichen, dass diese Altersrente eine im Alter übliche Leistung ist.