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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Regulärer Beitrag

Selbstständig Erwerbstätige, die der Versicherungspflicht unterliegen (wie z. Bsp. in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister) müssen generell monatliche Beiträge, die nach der Höhe der Bezugsgröße zugeteilt wird, entrichten. 2006 liegt diese Bezugsgröße in den alten/ neuen Ländern bei 2.450 €/ 2.065 € im Monat. Der daraus entstehende Regelbeitrag liegt dadurch für Ausübende einer versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit 2006 in den alten/ neuen Ländern bei 477,75 €/ 402,68 € im Monat.