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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Auskunft über Rentenhöhe

Jeder Versicherte kann in jedem Lebensalter von seinem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft einfordern. Alle Versicherten, die älter als 55. Jahre sind, erhalten ihre Rentenauskunft automatisch. Eine Rentenauskunft gibt Auskunft über die Höhe der Regelaltersrente, die aus den bereits erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten geschlossen wird. Der Rentenversicherungsträger teilt, auf Verlangen, auch die Höhe der Anwartschaft auf Rente mit, die im Falle von verminderter Erwerbsfähigkeit oder seines Todes gezahlt werden würde.