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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Bescheid über Höhe der Rente

Im Rentenbescheid wird der Rentenanspruch für den Rentenberechtigten in der Höhe verbindlich festgelegt. Ein Rentenbescheid darf nur in gewissen gesetzlich geregelten Fällen zugunsten des Rentners geändert oder aufgelöst werden. Auch kann ein Rentner Widerspruch einlegen, wenn er mit den Feststellungen nicht einverstanden ist.