Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Wenn ein Versicherter schon einmal Rente aus der eigenen Versicherung bezogen hat, dann wird die Zeit, sofern sie eine Zurechnungszeit enthielt, für eine spätere Rente als Anrechnungszeit gezählt. Bei Zeitrenten wegen Erwerbsminderung, zählt die vor dem Beginn der Rente liegende Zurechnungszeit dazu, da eine solche Rente erst mit dem siebten Kalendermonat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung anfängt. Vor 1992 wurden die Renten ohne eine Zurechnungszeit gezahlt, deswegen wird diese Zeit des Rentenbezuges vor dem vollendeten 55. Lebensjahr als Anrechnungszeit gewertet.