selbstoptimieren.de

Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Kontakt
Beratung
Impressum

Scheinbare Selbstständigkeit

Erwerbstätige die vertraglich als Selbstständige behandelt werden, aber faktisch wie abhängig Beschäftigte für einen Auftraggeber arbeiten werden als Scheinselbstständige bezeichnet. Mit der Vortäuschung von Selbstständigkeit wird die Renten- und Sozialversicherungspflicht umgangen und den Sozialversicherungsträgern entgehen die Beiträge. Sollte der Scheinselbstständige eine Grundsicherung beantragen würden die Kosten dafür also vom Staat getragen werden müssen.