Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Erwerbstätige die vertraglich als Selbstständige behandelt werden, aber faktisch wie abhängig Beschäftigte für einen Auftraggeber arbeiten werden als Scheinselbstständige bezeichnet. Mit der Vortäuschung von Selbstständigkeit wird die Renten- und Sozialversicherungspflicht umgangen und den Sozialversicherungsträgern entgehen die Beiträge. Sollte der Scheinselbstständige eine Grundsicherung beantragen würden die Kosten dafür also vom Staat getragen werden müssen.