selbstoptimieren.de

Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Kontakt
Beratung
Impressum

Eigenständige Verwaltung

Die Rentenversicherungsträger zählen zu den selbst verwalteten öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die auf geltenden Gesetzen basierend staatliche Aufgaben wahrnehmen. Dafür werden bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialversicherungswahlen Versicherte und Arbeitgeber gesondert ihre ehrenamtlichen Vertreter in das Parlament des Rentenversicherungsträgers, die sog. Vertreterversammlung. Diese Versammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand, die sog. Regierung des Rentenversicherungsträgers. Somit werden Versicherte und Arbeitgeber mittels der Selbstverwaltung an der Verwaltung der Rentenversicherungsträger beteiligt.