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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Sozialversicherung

Die Beiträge zur Sozialversicherung machen einen festen Prozentsatz des Bruttogehalts, bzw. bei Selbstständigen des Gewinns aus. Zu den gesetzlichen Sozialversicherungen gehören Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge hierfür werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Dabei zieht der Arbeitgeber automatisch seinen Beitrag vom Lohn/ Gehalt des Arbeitnehmers ab und leitet ihn an die Sozialversicherung weiter.