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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Besteuerung der Renten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind generell steuerpflichtig. Seit 2005 wird die Besteuerung der Renten schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt, daher wird im Jahr 2006 nur 52 % der Rente besteuert. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt bis 2020 um 2 % pro Jahr und anschließend bis 2040 um 1 % pro Jahr. Dem entgegenkommend werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente desgleichen schrittweise zunehmend steuerfrei gestellt. Demnach steigt der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr um 2 %. 2006 beträgt der steuerfreie Teil 62 % und wird ab 2025 100 % betragen.