Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind generell steuerpflichtig. Seit 2005 wird die Besteuerung der Renten schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt, daher wird im Jahr 2006 nur 52 % der Rente besteuert. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt bis 2020 um 2 % pro Jahr und anschließend bis 2040 um 1 % pro Jahr. Dem entgegenkommend werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente desgleichen schrittweise zunehmend steuerfrei gestellt. Demnach steigt der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr um 2 %. 2006 beträgt der steuerfreie Teil 62 % und wird ab 2025 100 % betragen.