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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Zu versteuerndes Entgelt

Alle in einem Kalenderjahr gewonnenen Einkünfte mit Ausnahme der im Einkommensteuergesetz speziell genannten steuerfreien Einnahmen sind steuerpflichtig. Auch geldwerte Vorteile, die vom Arbeitgeber gewährt werden, zählen zum steuerpflichtigen Entgelt.