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Testament

Ein Testament ist eine handschriftliche Verfügung für den Todesfall in der der Ersteller des Testaments generell frei ist über sein Vermögen zu verfügen. Bestimmte Angehörige können jedoch nicht grundlos von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Ein Testament muss formellen Erfordernissen genügen. Ein Testament kann öffentlich sein, dabei wird es von einem Notar errichtet und beim örtlich zuständigen Amtsgericht in Verwahrung gegeben, jedoch kann der Erblasser auch ein schon fertiges, von ihm oder seinem Notar erstelltes Testament dort verwahren lassen. Sowohl das Testament als auch mögliche Zusätze oder Nachträge müssen handschriftlich aufgestellt und unterschrieben werden. Zudem ist es mit Orts- und Datumsangabe zu versehen, um die Aktualität und Wirksamkeit zu gewährleisten. Um ein Testament Familien-, Lebens- oder Gesetzesumstände anzupassen kann sich der Ersteller durch einen Anwalt oder Notar beraten lassen.