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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Übergangsgeld

Wenn die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen sind, erhält ein Versicherter für die sog. Dauer der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (= berufliche Rehabilitation/ Umschulung) Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger. Dieses wird aus dem letzten Brutto- und Nettoarbeitslohn errechnet, muss aber mindestens dem tariflichen Arbeitsentgelt entsprechen.