Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Von einem oder mehreren Arbeitgeber/n gegründeter rechtlich eigenständiger Versorgungsträger. Ein Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungskasse. Erhält er im Alter eine Rente aus dieser Kasse, dann ist diese einkommensteuerpflichtig, weil er auf die eingezahlten Prämien keine Lohnsteuer gezahlt wurde. Die Unterstützungskasse hat innerhalb der betrieblichen Altersversorgung die geringste Bedeutung.