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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Nicht Versicherungspflichtig

Die Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag und die Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes (= Beamte) sind die einzigen Möglichkeiten für Arbeitnehmer versicherungsfrei zu sein. Von Natur aus versicherungsfrei sind geringfügig Beschäftigte, Altersrentner bei Bezug einer Vollrente, Pensionäre bei Bezug einer Altersversorgung und Personen, die sich bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs keine Beitragszeiten erarbeitet haben oder denen nach Vollendung des 65. Lebensjahrs die Beiträge erstattet wurden. Vor Oktober 1996 waren Studenten, die während ihres Studiums gejobbt haben versicherungsfrei. Mittlerweile sind sie aber nur noch versicherungsfrei, wenn sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Seit 1998 sind Studenten nur noch versicherungsfrei, wenn sie ein, in einer Studien- oder Prüfungsordnung, vorgeschriebenes Praktikum oder ein studienbegleitendes Praktikum unentgeltlich oder für weniger als 400 € im Monat ableisten.

Sie möchten gern . . .