Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Rentenversicherungsträger müssen auch Leistungen erbringen, die über ihre eigentlichen Aufgaben hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Auffüllbeträge und Zuschläge zu Renten in den neuen Ländern, Wiedergutmachungen von Rentennachteilen durch DDR-Unrecht, vollständige Erwerbsminderungsrenten für Teilerwerbsfähige wegen der Arbeitsmarktlage, Mindestentgeltpunkte bei geringem und Leistungen nach dem Fremdrentenrecht.

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