Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Arbeiter und Angestellte ließen bis 1972 die Beitragsentrichtung für Beschäftigte durch Entgelteintragungen ihrer Arbeitgeber in die Versicherungskarten belegen. Freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige verwendeten sogar bis zum 1976 Versicherungskarten, in die sie ihre Monatsbeiträge durch das Einkleben von Beitragsmarken bezahlten. Seit 1973 gehen jährlich die Meldungen der bezahlten Pflichtbeiträge über die Krankenkassen an die Rentenversicherungsträger. Mittlerweile erstatten zahlreiche Arbeitgeber diese Meldungen direkt über die elektronische Datenverarbeitung, wobei die Beschäftigten von den Arbeitgebern trotzdem Meldebescheinigungen, als Beitragsnachweis, erhalten.

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