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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Vorauszahlung

Dauert die Bearbeitung des Rentenantrags länger als gewöhnlich, dann kann der Antragsteller vor finanziellen Nachteilen bewahrt werden indem er einen Rentenvorschuss erhält. Allerdings wird ein solcher Vorschuss nur dann gezahlt, wenn der Rentenanspruch dem Grunde nach besteht. Bezieht ein Antragsteller andere Sozialleistungen, wie z. Bsp. Krankengeld oder Arbeitslosengeld wird kein Vorschuss gezahlt. Die Höhe des Vorschusses orientiert sich an den bereits im Versicherungsverlauf gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. In den neuen Bundesländern existiert eine Pauschale zur Orientierung. Ist der Antrag wirksam, dann müssen zu viel gezahlte Vorschüsse zurück erstattet werden.

Sie möchten gern . . .