Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Vorsorgeaufwendungen gehören zu den Sonderausgaben und waren bisher steuerlich nur beschränkt absetzbar. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind Vorsorgeaufwendungen seit dem Jahr 2005 nicht mehr beschränkt abzugsfähig. Somit ergibt sich jährlich neu eine so genannte "Günstigerprüfung" des Finanzamtes. Seit 2006 können bestimmte Aufwendungen zur Altersvorsorge mit 62 % als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Satz steigt bis auf 100% an.

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