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Ausgleich der Rentennachteile durch DDR-Unrecht

Jeder der in der früheren DDR zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 politischer Verfolgung ausgesetzt war und seiner Berufstätigkeit nicht nachkommen konnte, hat einen Anspruch auf Ausgleich der dadurch erlittenen Rentenversicherungsnachteile. Zu den Verfolgungsmaßnahmen zählen zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehungen, rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen (= Ausschluss eines Studierenden) und weitere politische Verfolgungsmaßnahmen, wie z. Bsp. Kündigungen, Herabstufungen bei Ausreiseanträgen, usw.. Auf Antrag des Rentenberechtigten werden, bei einem solchen rentenrechtlichen Nachteilsausgleich, vom Rentenversicherungsträger zwei Rentenberechnungen durchgeführt. Dabei wird festgestellt, ob die unter der Berücksichtigung der Verfolgungszeiten berechnete Rente besser ist als die, die mit den wirklich erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten berechnete Rente. Eine Vergleichsberechnung wird in Erwägung gezogen, wenn eine Rehabilitierungsbehörde eine Rehabilitierungsbescheinigung erteilt und, wenn die Renten, auf die bereits am 1. Juli 1994 ein Anspruch bestand, nach dem 30. Juni 1994 beginnen. Diese Rehabilitierungsbehörden wurden in den neuen Bundesländern und in Berlin gegründet.

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