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Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Witwen/ Witwer, die erneut geheiratet haben, können auf eine kleine oder große Witwenrente Anspruch erheben, wenn ihre neue Ehe, durch Tod oder Scheidung, aufgelöst oder für nichtig erklärt wurde. Allerdings werden darauf Ansprüche aus der vorherigen Ehe angerechnet.

Wichtiger Hinweis: Alle spezifischen Fragen zur Rentenauskunft müssen über Ihren zuständigen Rententräger (BFA, LVA, Knappschaft) angefragt werden. Rechtsberatung ist nur Rechstanwälten erlaubt. Sollte es zu Rechtsfragen kommen, werden wir Sie an einen spezialisierten Anwalt verweisen.

Sie möchten gern . . .