Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Zieht ein Rentner von den alten in die neuen Länder dann gelten bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten niedrigere Freibeträge. Für Teilrenten wegen Alters und für die Erwerbsminderungsrenten gelten in den neuen Bundesländern bei der Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit höhere Hinzuverdienstgrenzen. Der Zuschuss zur Krankenversicherung für einen freiwillig oder privat Krankenversicherten verändert sich durch den Umzug nicht.

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