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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor macht aus der Summe der Entgeltpunkte die persönlichen Entgeltpunkte. Er beträgt generell 1,0, damit die Summe aller Entgeltpunkte mit den persönlichen Entgeltpunkten übereinstimmt. Wenn ein Versicherter, mit einer Mindestwartezeit von fünf Jahren, nach der Vollendung seines 65. Lebensjahrs die Altersrente nicht sofort beansprucht, steigt der Zugangsfaktor auf über 1,0. Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente noch nicht beansprucht wird, erhöht sich der Faktor um 0,005, d.h. es entsteht ein Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat. Beansprucht der Versicherte seine Altersrente erst mit 66, dann erhöht sich seine Altersrente um 6 %. Dazu kommen dann noch die weiterhin gezahlten Beiträge, was eine zusätzliche Rentensteigerung bewirkt. Nimmt ein Versicherter seine Altersrente jedoch früher in Anspruch, dann mindert sich der Zugangsfaktor um 0,003 pro Monat, also entstehen 0,3 % Abschlag.