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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Zuschuss

Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge von allen Pflichtversicherten mit Zulagen. Dabei beträgt die Grundzulage 2006 114 € und für jedes Kind 138 €. Des Weiteren werden freiwillig oder vertraglich vereinbart gezahlte Beträge, die dem Lohn eines Arbeitnehmers zugeschlagen werden als Zulagen bezeichnet.