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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Zurechnungszeit

Eine Zurechnungszeit wird anerkannt, wenn der Versicherte vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres Rentner wird und wird bei der Rentenberechnung zu den tatsächlichen rentenrechtlichen Zeiten gerechnet um dem Versicherten eine spätere, seinem zum Zeitpunkt des Rentenfalls entsprechenden Einkommen, Rente zu gewährleisten. Bei Renten, die ab 2004 beginnen, zählt zur Zurechnungszeit die volle Zeit vom Eintritt des Leistungsfalls bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs. Vor 2004 wurde die Zurechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr nicht vollständig berücksichtigt.