Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Rentner können nicht mehrere Sozialleistungen in vollständiger Höhe nebeneinander bekommen, deswegen erhalten sie immer die höchste aller Leistungen. Minderungen der errechneten monatlichen Bruttorente sind dann möglich, wenn die Monatsrente mit bestimmtem anderen Einkommen zusammentrifft. Erhält ein Rentenempfänger neben dieser ein Einkommen, dann gelten dafür gewisse Grenzbeträge. Übersteigt die Summe der Rente und des Einkommens diesen Grenzbetrag, dann wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag verringert. Es gibt folgende Fälle der Anrechnung von Einkommen eines Rentenberechtigten auf dessen Monatsrente:
Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
Zusammentreffen von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Lohnfortzahlung, Vorruhestandsgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Zusammentreffen von Rente wegen voller Erwerbsminderung und Verletztengeld/Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Aufteilung von Witwen-/Witwerrenten auf mehrere Berechtigte