Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Sie können zwischen zwei Arten der Grundförderung unterscheiden: der Riester- und der Basis-Rente. Gehen Sie 2007 in Rente, müssen „nur“ 54% der Rente versteuert werden. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt bis 2020 jährlich um 2%, danach um 1%. Ab 2040 sind alle Renten, auch die gesetzliche, zu 100% steuerpflichtig.
Die Basis-Rente wurde nach dem Ökonom Bert Rürup benannt und ist eine staatlich geförderte lebenslange Altersvorsorge. Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig. Im Rentenalter erhalten Sie eine monatliche Rente. Das bereits eingezahlte Kapital ist bis zum Rentenbeginn unantastbar und Hartz IV sicher.
• Mit Null Euro Eigenaufwand = 2.000 Euro lebenslange Rente
Die Riesterrente wurde nach dem Arbeitsminister Walter Riester benannt und ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung mit Grundzulagen und Steuerersparnissen.
• Bereits ab 5,-€ erhalten Sie bis zu 15.080€ vom Staat.
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