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Altersvorsorge-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Vorteile von Direktversicherungen

  • Externer Versorgungsträger unterliegt behördlicher Aufsicht
  • Direkter Rechtsanspruch der Leistungsberechtigten gegen die Versicherungsgesellschaft
  • Finanzierung durch Arbeitgeber und durch Entgeltumwandlung möglich
  • Keine Altersbegrenzung
  • Förderung der Beiträge gemäß§ 10a und §§ 79ff EStG (Riester-Förderung)
  • Beiträge gemäß§ 4b EStG sind Betriebsausgaben
  • Abgekürzte Beitragszahlung (Finanzierung) möglich
  • Beiträge bis 31.12.2008 sozialversicherungsfrei (wenn Beiträge aus Sonderzahlungen geleistet werden)
  • Pauschalbesteuerung der Beiträge (gemäß§ 40b EStG), dann steuerfreie Kapitalleistung bzw. Besteuerung von Rentenleistungen mit Ertragsanteil
  • Private Weiterführung möglich
  • Als Finanzierungsinstrument für das Unternehmen bedingt geeignet (durch Beleihung der Direktversicherung)
  • flexible Finanzierungsmöglichkeit, beitragsbezogene Zusagen, keine Insolvenzsicherung, geringer Verwaltungsaufwand

Nachteile von Direktversicherungen

  • Beitragsumfang in der Höhe eingeschränkt (bei pauschaler Besteuerung gemäß§ 40b EStG)

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