Externer Versorgungsträger, vergleichbar einer Versicherung, unterliegt der behördlichen Aufsicht
Direkter Rechtsanspruch der Leistungsberechtigten gegen die Pensionskasse
Finanzierung durch Arbeitgeber und durch Entgeltumwandlung möglich
Keine Altersbegrenzung
Förderung der Beiträge gemäß§ 10a und §§ 79ff EStG (Riester-Förderung)
Zuwendungen gemäß§ 4c EStG sind Betriebsausgaben
Zuwendungen bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung steuerfrei (gemäß§ 3 Nr.63 EStG) und bis 31.12.2008 sozialversicherungsfrei (wenn Beiträge aus Sonderzahlungen geleistet werden)