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Pensionskasse - Zusammenfassung

  • Externer Versorgungsträger, vergleichbar einer Versicherung, unterliegt der behördlichen Aufsicht
  • Direkter Rechtsanspruch der Leistungsberechtigten gegen die Pensionskasse
  • Finanzierung durch Arbeitgeber und durch Entgeltumwandlung möglich
  • Keine Altersbegrenzung
  • Förderung der Beiträge gemäß§ 10a und §§ 79ff EStG (Riester-Förderung)
  • Zuwendungen gemäß§ 4c EStG sind Betriebsausgaben
  • Zuwendungen bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung steuerfrei (gemäß§ 3 Nr.63 EStG) und bis 31.12.2008 sozialversicherungsfrei (wenn Beiträge aus Sonderzahlungen geleistet werden)
  • Besteuerung erfolgt nachgelagert (bei Leistungsbezug), Besteuerung gemäß§ 22 Nr.5 EStG (volle Besteuerung, pauschale Werbungskosten 105 EUR)
  • Pauschalbesteuerung der Beiträge (gemäß§ 40b EStG) möglich, dann steuerfreie Kapitalleistung bzw. Besteuerung von Rentenleistungen mit Ertragsanteil
  • Private Weiterführung möglich

Vorteile der Pensionskasse

  • flexible Finanzierungsmöglichkeit - beitragsbezogene Zusagen
  • keine Insolvenzsicherung, geringer Verwaltungsaufwand

Nachteile der Pensionskasse

  • Die Höhe der Leistungszusagen sind eingeschränkt (§ 2 KStDV)

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