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Zusammenfassung Pensionszusage | Direktzusage

  • Lange bewährter Durchführungsweg
  • Interne Finanzierung durch Rückstellungsbildung
  • Direkter Rechtsanspruch der Leistungsberechtigten gegen das Unternehmen
  • Finanzierung durch Arbeitgeber und durch Entgeltumwandlung möglich
  • Rückstellungen ab dem 28. Lebensjahr, bei Entgeltumwandlung keine Altersbegrenzung
  • Rückstellung gemäß§ 6a EStG
  • Steuerfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Arbeitgeberfinanzierte Zuwendungen stets in vollem Umfang sozialversicherungsfrei
  • Besteuerung erfolgt nachgelagert (bei Leistungsbezug), Besteuerung gemäß§ 19 Abs.1 Nr.2 EStG (Versorgungsbezüge mit Freibetrag)
  • Als Finanzierungsinstrument für das Unternehmen bestens geeignet
  • Zusagen müssen insolvenzgesichert werden (PSV-Beiträge)

Vorteile der Pensionszusage

  • Rentenzahlungen und Kapitalleistung
  • Liquiditätsgewinne durch Rückstellung

Nachteile der Pensionszusage

  • keine Förderung gemäß§ 10a und §§ 79ff EStG (Riester-Förderung)
  • hoher Verwaltungsaufwand, starres System
  • Rückstellungspflicht ohne Rücksicht auf Ertragslage

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