Investment / Fond-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Als Teil der Einkommensteuer, werden Kapitalerträge besteuert. Die Kapitalertragssteuer wird auf Erträge aus Wertpapieren, Einnahmen stiller Gesellschafter und Zinsgewinnen aus Sparanteilen bei Lebensversicherungen erhoben. Sofern der Kapitalanleger keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, wird die Kapitalertragsteuer direkt von der auszahlenden Stelle an das Finanzamt abgeführt. Die so geleistete Steuervorauszahlung wird auf die Steuerschuld angerechnet.
Da jede Anlageform unterschiedliche oder in Kombination mehrere Erträge (Kursgewinne, Zinsgewinne, Dividenden, Ausschüttungen) erzielen kann, müssen diese Erträge in Deutschland versteuert werden. Nach dem 01.01.2005 sind auch Lebensversicherungen steuerpflichtig.
Jede Anlage, ob Investmentfonds, Lebensversicherungen, Beteiligungen | geschlossene Fonds oder anderen Anlagen haben unterschiedliche steuerliche Erträge, die Sie mit dem Finanzamt teilen müssen.
Wenn Sie so wenig wie möglich oder gar keine Kapitalertragssteuer zahlen möchten, stellen Sie einfach Ihre kostenlose Anfrage zur Fondsberatung oder zum Investmentfonds Vergleich.
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