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Eine in Deutschland oder Ausland sehr bekannte Unternehmensform ist die Aktiengesellschaft. Sie hat mehr Ansehen als die unbekannte GmbH. Die AG fungiert als Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft und hat daher strenge Auflagen zu erfüllen. Das Grundkapital, das sich auf einen Mindestnennbetrag von 50.000.- Euro (§ 7 AktG) belaufen muß, ist in einzelne Aktien aufgeteilt. Großen Publikumsgesellschaften arbeiten sehr oft als Aktiengesellschaft. Sehr oft werden Stücke oder Anteilsbruchstücke am Unternehmen ausgegeben, dass die Miteigentümerschaft regelt. Die Haftung ist bei alle Aktionären jedoch auf die Einlage beschränkt.
Als Organe der Aktiengesellschaft zeichnen Vorstand, Aufsichtsrat verantwortlich. Die Hauptversammlung ist nach AG Recht Pflicht. Beteiligungen an Aktiengesellschaften gehören zu den bevorzugten Formen der modernen Geldanlage; der Vorteil für den Aktionär liegt darin, daß er bei börsennotierten Aktiengesellschaften jederzeit die Aktie unter Einschaltung eines Kreditinstitutes an der Börse verkaufen kann.