Investment / Fond-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die Differenz zwischen Nennwert und dem Ausgabepreis eines Wertpapiers wird als Agio oder Aufgeld bezeichnet. Besser bekannt unter dem Ausgabeaufschlag. Man spricht desweiteren von Agio, wenn ein Papier über seinem rechnerischen Wert gehandelt wird. Das Gegenstück zu Aufgeld ist das Disagio, wenn der Wert unter Pari (unter Nennwert) gehandelt wird. Das bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 150 AktG).
Anwendung findet das Aufgeld bei Investmentfonds, Aktien, Renten, Zertifikaten, etc.