Investment / Fond-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Die BaFin ist aus den ehemaligen Bereichen des Bundesaufsichtamtes für Kreditwesen und der Versicherungsaufsicht entstanden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Bereiche Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel zu überwachen. Jedes Institut, dass einen erlaubnispflichtigen Handel (Aktien, Hedgefonds, Vermögensverwaltung) betreibt bedarf der Erlaubnis der BaFin.
Desweiteren werden Investment-Gesellschaften als Spezial-Kreditinstitute und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vormals Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) mit Sitz in Bonn, beaufsichtigt. Die Bundesbehörde erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und hat u. a. darüber zu wachen, dass die Investment-Gesellschaften die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen und des Investmentgesetzes enthalten. Dies beinhaltet die Zulassung von Investmentfonds mit oder ohne Discount, Hedgefonds, etc.