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Investment / Fond-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

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Fungible Wertpapiere

Wertpapiere, für die zur Geltendmachung der Rechte der Besitz einer Urkunde erfordern, sind rechtlich verbrieft. Dies können sein: Aktien, Schecks, Anleihen, Banknoten, etc. Um ein solches Wertpapier übertragen zu können, bedarf es einer Übergabe oder Vorlage dessen.

Im engeren Sinne versteht man unter Wertpapieren Effekten. Dazu zählen: Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentzertifikate, etc.