Die Einstellplätze gehören zu den Herstellungskosten, soweit die geforderte Anzahl an Garagen oder nicht genügend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorhanden sind
Zum Gemeinschaftseigentum (nach §1 Abs. des Wohneigentumsgesetzes) zählen Grundstück und alle Teile, Einrichtungen und Anlagen, welche nicht Sondereigentum eines Dritten sind
Wenn ein Anlagefonds nach der Emission weder neue Anteilscheine ausgibt, noch ausgegebene Anteile zurücknimmt, dann spricht man von einem geschlossenen Fonds.