Steueränderungsgesetz - Steuern steigen weiter
Eine Reihe von Neuerungen führt zu stärkeren Belastungen
Am Mittwoch hat die Bundesregierung das Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet. Es sieht eine ganze Reihe von Änderungen in der Steuergesetzgebung vor. Neben Neuregelungen z.B. beim Kindergeld, der Entfernungspauschale und der Absetzbarkeit von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer wurde weiterhin berücksichtigt:
Halbierung des Sparerfreibetrages
Zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen wird durch die Änderung des § 20 EStG der Sparerfreibetrag auf 750 € für Ledige bzw. 1.500 € für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt.
Einführung der so genannten Reichensteuer
Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 € (zusammenveranlagte Ehegatten 500.000 €) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz vor. Damit sollen finanziell leistungsstärkere Bevölkerungsschichten entsprechend stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herangezogen werden. Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2008 gewährt wird.