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Der Staat enteignet gesetzlich krankenversicherte Rentner

Ein heute 64-jähriger, der gesetzlich krankenversichert ist und z.B. 300.000€ aus seiner Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, ca. 50.000€ an die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlen.

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ aus dem Jahre 2003 müssen alle GKV-Versicherten Beiträge entsprechend der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entrichten (hierzu gehören alle Auszahlungen aus Direktversicherungen oder Versorgungswerken, Betriebsrenten oder Lebensversicherungen).

Der 64-jährige zahlt nun 10 Jahre lang monatlich 573,43 € statt 186 € an Krankenkasse und Pflegeversicherung. Und: „Gesetzliche Krankenkassen bestehen darauf, dass das Geld zehn Jahre fließt, selbst wenn der Versicherte – dokumentiert durch eine Sterbeurkunde – längst verschieden ist und die Segnungen des Gesundheitswesens gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann.“

Den Opfern empfehlen Versicherer wie Sozialverbände, erst einmal gegen den Bescheid der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einzulegen. Das schützt zwar nicht vor einer Abbuchung der höheren Beiträge, wahrt aber die Chancen auf Rückerstattung, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit der Thematik auseinandersetzt.

Quelle: Spiegel, 20.03.2006