Versicherungs-Lexikon: A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Sie haben viele Jahre gearbeitet, möchten sich auch in der zweiten Lebenshälfte, im Alter, eine gewisse Lebensqualität sichern. Sie können sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen, sondern müssen auch privat vorsorgen.
Mit der privaten Rentenversicherung erreichen Sie ein zusätzliches, laufendes Einkommen, die so genannte Leibrente. Sie wird garantiert bis zum Lebensende der versicherten Person gezahlt. Rentenversicherungen können gegen laufende Beiträge oder einen Einmalbeitrag abgeschlossen werden.
Private Rentenversicherung ist hierbei der Oberbegriff für viele Versicherungsarten mit speziellen Merkmalen.
Aufgeschobene und sofort beginnende Leibrente
Bei dieser Art der Rentenversicherung handelt es sich um die am häufigsten gewählte Vatiante. Sie ist besonders für den Single interessant, der niemanden zu versorgen hat und keinen Todesfallschutz benötigt.
Einen regelmäßigen Beitrag sparen Sie z. B. 30 Jahre lang in die "aufgeschobene" Rentenversicherung. Am Ende der Sparperiode wählen Sie, ob Sie sich das angesammelte Kapital in einer Summe auszahlen lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen. (Dieser Betrag wurde vor dem neuen "Alterseinkünftegesetz 2004" steuerfrei ausgezahlt. Seit dem 01.01.2005 werden bei Kapitalauszahlung Steuern auf die Gewinne erhoben)
Sie können den Rentenzahlungsbeginn auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen. Im allgemeinen wird vertraglich bestimmt, dass im Todesfall des Versicherten während der Aufschubzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Eine andere Art der Rentenversicherung ist die "sofort beginnende Leibrente". Sie tritt dann ein, wenn die Rentenzahlung sofort nach der Einzahlung eines Einmalbeitrages einsetzen soll. Diese Variante wird meist dann gewählt, wenn ein Teil einer ausgezahlten Lebensversicherung, einer Erbschaft oder eines anderen größeren Erlöses zur Sicherung oder Verbesserung der Rente verwendet werden soll.
Die Rentenversicherung versichert Ihr "Langlebigkeitsrisiko" - wenn Sie über das kalkulierte Durchschnittsalter hinaus, Rente beziehen.
Sie ist aus steuerlicher Sicht eine interessante Anlageform, da nur ein Teil der Rentenzahlungen (der Ertragsanteil) besteuert wird.
Alternative bank- oder fondsgestützte Rentenauszahlpläne bergen das Risiko in sich, dass die Rente nicht bis zum Tod ausreicht, weil Rentenzahlungen welche die Zins- oder anderen Erträge übersteigen das Kapital vorher verbrauchen.
Wenn Sie weitere Information und Hintergründe suchen, so finden Sie diese im Lexikon und in unseren News.